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AGBs von Kanu Hecht

AGB von Kanu Hecht 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

der Fa. Kanu-Hecht 

 

Wir freuen uns, dass Sie sich entschlossen haben, Ihre nächste Reise mit Kanu-Hecht zu unternehmen bzw. ein Boot zu mieten. Hierzu gehören jedoch klare rechtliche Vereinbarungen. Art der Grundlage des Reiserechts (§ 651 BGB) sind nachfolgend formulierte AGB verbindlich. 

Vertragsabschluss/Zahlungsbedingungen: 

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter/Vermieter den Abschluss eines Reise- bzw. Mietvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Der Vertrag kommt in Form unserer Bestätigung zustande. Der Anmelder steht für die Vertragsverpflichtungen mitaufgeführter Teilnehmer wie für seine eigenen Verpflichtungen ein. Minderjährige benötigen die Einverständniserklärung ihres Erziehungsberechtigten. 

Bei Online-Buchungen gilt die Vermietung dann als verbindlich, wenn Kanu-Hecht eine Buchungsbestätigung zugestellt hat. 

Mit Zugang der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 20 % des Reise- bzw. Mietpreises zum genannten Termin zu leisten. Der Termin der Restzahlung ist der Rechnung zu entnehmen. Sollte der Reise- bzw. Mietpreis bis zu diesem Zeitpunkt nicht vollständig bezahlt sein, so kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten und die entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen. Bei kurzfristigen Buchungen ist vom Kunden sofort der volle Reise- bzw. Mietpreis zu entrichten. 

Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson: 

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der schriftliche Eingang der Reiserücktrittserklärung beim Veranstalter/Vermieter. Tritt der Kunde von der gebuchten Reise zurück oder tritt ohne vom Reisevertrag/Mietvertrag zurückzutreten die gebuchte Reise nicht an, so kann der Veranstalter/Vermieter vom Kunden eine Entschädigung verlangen. Dieser Ersatzanspruch regelt sich wie folgt: 

  • bis zu 16 Tage vor Tourenbeginn 20% des Mietpreises. 

  • ab 15 Tage vor Tourenbeginn 50% des Mietpreises. 

  • Bei Rücktritt durch Nichtantritt am Reisetag 100% des Mietpreises. 

Als Stichtag für die Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich per Brief, oder E-Mail erfolgen. 

Erfolgt der Rücktritt aus wichtigen Gründen (ist nachzuweisen) werden die getätigten Vorrauzahlungen zurückerstattet oder ein Gutschein ausgestellt. Hier prüft Kanu-Hecht den Einzelfall und bewertet ihn nach eigenem Ermessen. 

Aufgrund von unvorhersehbaren Schadensereignissen oder nicht vertretbaren Wettersituationen kann auch Kanu-Hecht vom Mietvertrag zurücktreten. In diesem Fall werden alle bereits getätigten Zahlungen in vollem Umfang erstattet. 

Haftung: 

Der Vermieter übergibt die Leihgegenstände in einwandfreien, sowie betriebs- und verkehrssicheren Zustand. Der Mieter verpflichtet sich zu einem sorgsamen Umgang mit den entliehenen Gegenständen und haftet bei Beschädigung oder Verlust für die Reparatur bzw. Wiederbeschaffung in vollem Umfang. 

Für Schäden an Dritten oder durch unsachgemäße Behandlung übernehmen wir als Vermieter keine Haftung. 

Sonstige Bestimmungen: 

Die Boote und Fahrräder werden bei mehrtägigen Touren nur ganztägig vermietet.  

Boote und Ausrüstungsgegenstände werden in sauberem Zustand an den Vermieter zurückgegeben. Erfolgt die Abgabe später als 30 Minuten nach dem vereinbarten Verleihzeitraums wird eine Nachzahlung von 15€ pro begonnene Stunde und Verleihobjekt fällig. 

Bei Vorzeitiger Rückgabe der Mietgegenstände durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, erfolgt keine Minderung des Mietpreises. 

Die Benutzung unserer Mietgegenstände und des Zubehörs erfolgt auf eigene Gefahr. Aus Sicherheitsgründen ist beim Paddeln die Schwimmhilfe anzulegen. Die ausgegebenen Westen garantieren keine Sicherheit bei Ohnmacht. 

Der Vermieter händigt dem Mieter ein Faltblatt des Müritz-Nationalparkamtes mit den geltende Umwelt- und Naturschutzbestimmungen aus oder klärt mündlich darüber auf und bittet den Mieter diese einzuhalten. In einem Einweisungsgespräch macht der Vermieter den Mieter mit den Besonderheiten der Strecke vertraut und gibt praktische Hinweise. 

Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. 

Erfüllungsort ist Dalmsdorf, Gerichtsstand ist Neustrelitz. 

Kanu-Hecht 
23.03.2023 

Dalmsdorf 5c, 17237 Kratzeburg